Trotz sorgfältiger Recherche kann etwas falsch, veraltet oder missverständlich sein. Dann hilft kein Verteidigungsreflex, sondern ein konkreter Hinweis und eine nachvollziehbare Korrektur.
Was ein hilfreicher Hinweis enthält
- die vollständige Adresse des betroffenen Beitrags;
- die konkrete Textstelle oder Aussage;
- eine kurze Begründung, worin der mögliche Fehler besteht;
- wenn verfügbar, eine belastbare Primär- oder Fachquelle.
So wird ein Hinweis geprüft
- 01
Zuordnen
Hinweis, Beitrag, Aussage und vorhandene Rechercheakte werden zusammengeführt.
- 02
Gegen Quellen prüfen
Die beanstandete Aussage wird im Kontext und gegen geeignete Quellen geprüft; ein bloßer Meinungsunterschied wird nicht als Faktenfehler behandelt.
- 03
Reichweite bestimmen
Es wird unterschieden, ob ein Tippfehler, eine unklare Formulierung, eine veraltete Angabe oder ein sachlicher Fehler vorliegt.
- 04
Korrigieren und kenntlich machen
Sachliche Fehler werden berichtigt. Wesentliche inhaltliche Änderungen erhalten im Beitrag einen nachvollziehbaren Aktualisierungshinweis.
Was sichtbar gekennzeichnet wird
Wesentliche Änderung
Eine Aussage, Schlussfolgerung oder relevante Datengrundlage ändert sich: Der Beitrag erhält einen Hinweis.
Stille Kleinreparatur
Rechtschreibung, Zeichensetzung oder reine Darstellungsfehler werden korrigiert, ohne eine inhaltliche Revision vorzutäuschen.
Offene Einordnung
Bleibt die Quellenlage strittig, wird die Reichweite begrenzt oder die offene Frage sichtbar gemacht.
Verantwortlicher Ansprechpartner
Alle Hinweise gehen direkt an Benjamin Metzig als Autor und redaktionell Verantwortlichen. Für allgemeine Fragen steht zusätzlich die Kontaktseite zur Verfügung.